Das Grundwasser schert sich nicht um Landesgrenzen. Diese hydrologische Tatsache und die Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe der Grenze NRWs zu Hessen und Niedersachsen nach Unkonventionellem Erdgas gesucht wird, waren meine Gründe für eine Kleine Anfrage, die ich am 30. August an die Landesregierung gerichtet habe.
Während in NRW bis zur abschließenden Bewertung der Risiken des Frackings keine Genehmigungen erteilt werden, ist der potenziell hochriskante Chemikalieneinsatz im Zuge des Fracking-Verfahrens wenige hundert Meter hinter der nordrhein-westfälischen Landesgrenze zu befürchten. Die Auswirkungen möglicher Kontaminierungen, ob ober- oder unterirdisch, könnten sich dann nicht nur auf kleine Bereiche beschränken. Damit könnten auch Gebiete über die jeweiligen Landesgrenzen hinaus betroffen sein. Was können wir tun, so fragte ich an, um die mögliche Grundwassergefährdung durch Fracking im landesgrenzennahen Bereich zu verhindern? Denn schließlich schert sich das Grudwasser nicht um die Grenzen von Bundesländern. Genehmigungen, die in Niedersachsen oder Hessen erteilt werden, können rasch auch Auswirkungen auf NRW haben.
Für die Landesregierung und in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium hat jetzt Landesumweltminister Johannes Remmel die Kleine Anfrage beantwortet. Fracking, das wird aus der Antwort sehr deutlich, liegt im Fokus der kritischen Aufmerksamkeit der Landesregierung. Minister Remmel kündigt an, dass er gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium die Möglichkeiten für die Erarbeitung bundesweit gültiger Anforderungen für einen Umgang mit Fracking prüfen wird, die einen umfassenden Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten können. Das schließt auch die Abstimmung mit den Umweltministern der Bundesländer ein. Wissensdefizite um das Risikopotenzial des Frackings gilt es aufzuarbeiten, wobei eine erste Risikostudie im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt und auch eine solche Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums bereits veröffentlicht wurde.
Bezugnehmend auf meine Kleine Anfrage hat das Landesumweltministerium sich bei den Ländern Niedersachsen und Hessen nach Genehmigungsverfahren für die Suche nach Unkonventionellem Erdgas erkundigt, die möglicherweise Auswirkungen auf NRW haben könnten. Sowohl das niedersächsische Wirtschaftsministerium wie auch das hessische Umweltministerium schlossen eine mögliche Betroffenheit NRWs durch Aktivitäten in ihrem jeweiligen Bundesland aus, was mich in Anbetracht der bekannten grenzennahen Aktivitäten überrascht.
Ganz klar: Bei einer möglichen Beteiligung von NRW-Behörden rund um die Genehmigung von Fracking -Verfahren in grenznahen Bereichen bleibt es unsere Position, mit Hinweis auf die in ihrem Ausmaß ungeklärten Risiken des Verfahrens Genehmigungen zu verweigern. Auch außerhalb von NRW erwartet unsere Landesregierung von den Genehmigungsbehörden Transparenz im Verfahren und die unbedingte Einhaltung der Regelungen und Verfahrensvorschriften.
Darüber hinaus sieht die Wasserrahmenrichtlinie eine gemeinsame und grenzüberschreitende Verantwortung für die Bewirtschaftung von Flussgebietseinheiten vor, so dass an dieser Stelle der Alleingang eines Bundeslandes verhindert wird, sobald die Nutzung des ober- oder unterirdischen Wasserhaushalts Auswirkungen über Landesgrenzen hinweg haben kann. Und genau dieses Risiko ist es, was ich beim Fracking sehe.
Zum Nachlesen:
Die Antwort darauf aus dem Landesumweltministerium
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